Was ist das Ergebnis, wenn für Familienleistungen drei Staaten zuständig sein könnten? Zweimal Ablehnung, einmal gar keine Entscheidung! Leichtgemacht wird es Familien durch das Unionsrecht nicht. Die Komplexität der Zuständigkeitsregelungen beim Kinderbetreuungsgeld führen aber nicht dazu, dass die nationalen Vorschriften gegenüber demjenigen Sozialversicherungsträger, von dem Leistungen begehrt werden, nicht einzuhalten wären. Auch in einem „Dreistaatenverhältnis“ sind daher die Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der ÖGK vorzulegen, widrigenfalls das Kinderbetreuungsgeld gekürzt wird (OGH 22. 8. 2023, 10 ObS 52/23d).

