Das Start-Up-Förderungsgesetz (BGBl I 2023/200, ausgegeben am 31. 12. 2023) sieht eine Begünstigung für die Beteiligung von Arbeitnehmern an Start-up-Unternehmen ab 1. 1. 2024 vor. Die Besonderheit der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung besteht darin, dass kein abgabenfreier Betrag zur Anwendung kommt, sondern ein späterer Zuflusszeitpunkt und eine spätere Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Der geldwerte Vorteil ist nicht schon bei Gewährung der Beteiligung abgaben- und beitragspflichtig, sondern erst bei Veräußerung der Anteile oder Eintritt bestimmter im Gesetz definierter Umstände. Dabei kommt teilweise ein der Kapitalertragsteuer nachgebildeter pauschaler Lohnsteuersatz zur Anwendung. Dieses Modell soll es Start-ups erleichtern, ihre Arbeitnehmer am künftigen Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Der Beitrag veranschaulicht die Funktionsweise der neuen Abgabenbegünstigung und stellt die Steuerbefreiung für Mitarbeiterbeteiligungen und die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung gegenüber.

