Im Gemeinnützigkeitsreformgesetz (BGBl I 2023/188, ausgegeben am 31. 12. 2023) ist neben der Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit eine ausdrückliche Regelung („Freiwilligenpauschale“) für Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ehrenamtlich Tätige vorgesehen, die ab 1. 1. 2024 geleistet werden.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

