Der OGH hat mit Beschluss 9 ObA 57/24h vom 19. 9. 2024 die Frage, ob das Hotel- und Gastgewerbe eine Branche ist, in der Saisonbetriebe überwiegen, zur weiteren Sachverhaltsermittlung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. Vorausgegangen ist diesem Beschluss eine Entscheidung des VfGH, wonach die – zweifelsfrei unglücklich formulierte Bestimmung des § 1159 ABGB idF BGBl I 2017/153 – nicht verfassungswidrig ist.

