Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, kommt es entscheidend darauf an, in welchem Staat die Arbeit, für die die Einkünfte bezogen werden, physisch ausgeübt wird und in welchem Staat der Arbeitnehmer ansässig ist. Wie ist aber vorzugehen, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitraum, in dem die Vergütungen erarbeitet wurden, in einem anderen Staat ansässig war als bei Zufluss der Einkünfte? Kommt es auf die Ansässigkeit in dem Zeitraum an, in dem die Einkünfte erarbeitet wurden (Kausalitätsprinzip)? Oder auf die Ansässigkeit im Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte (Zuflussprinzip)?

