Das Erkenntnis des VwGH vom 2. 7. 2024 (Ro 2023/08/0006) bringt wesentliche Änderungen für die Pflichtversicherung von Geschäftsführern und Liquidatoren nach dem GSVG mit sich und bestätigt die Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Der VwGH hat entschieden, dass Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafter unabhängig von ihrer Höhe in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die Pflichtversicherung einfließen, sofern ein auch nur minimaler Geschäftsführerbezug besteht.

