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Kein Arbeitszimmer im Lockdown

RechtsprechungSteuerrechtStefan SchusterPV-Info 2024, 17 - 19 Heft 11 v. 10.11.2024

Homeoffice bei Reisebeschränkungen führt nicht automatisch zu steuerrechtlich zu berücksichtigenden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, wie das BFG (12. 3. 2024, RV/5100270/2022) feststellte. Das Erkenntnis hat jedoch nicht nur für Pandemiezeiten Gültigkeit, sondern bietet auch Aussagen zu Remote Work.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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