Homeoffice bei Reisebeschränkungen führt nicht automatisch zu steuerrechtlich zu berücksichtigenden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, wie das BFG (12. 3. 2024, RV/5100270/2022) feststellte. Das Erkenntnis hat jedoch nicht nur für Pandemiezeiten Gültigkeit, sondern bietet auch Aussagen zu Remote Work.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

