Eine steuer- und beitragsfreie Teuerungsprämie unterliegt der Entgeltsicherung nach dem IESG (wobei in jedem konkreten Anlassfall die entsprechenden Voraussetzungen, wie etwa die Rechtzeitigkeit der Antragstellung, kein Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs erfüllt sein müssen). Dies hat der OGH kürzlich klargestellt (OGH 25. 4. 2024, 8 ObS 1/24s).