vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stichtag für die Berechnung der Kündigungsentschädigung bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen

RechtsprechungSteuerrechtChristoph WiesingerPV-Info 2024, 24 - 25 Heft 10 v. 10.10.2024

Tritt ein Arbeitnehmer berechtigterweise vorzeitig aus (im Anlassfall aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers), ist für die Berechnung der Kündigungsentschädigung nicht die am Austrittstag geltende Kündigungsfrist von Bedeutung, sondern jene, die am letztmöglichen Datum des Kündigungsausspruchs gelten würde (OGH 26. 4. 2024, 8 ObS 5/23b).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!