Der OGH urteilte erneut (vgl OGH 22. 3. 2024, 8 ObA 85/23t) in einem Fall im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft während eines befristen Dienstverhältnisses. Während sich der OGH in seiner Entscheidung im März (siehe Mertinz, Ablaufhemmung eines befristeten Dienstverhältnisses bei Schwangerschaft, PV-Info 6/2024, Seite 15 f) mit der sachlichen Rechtfertigungen einer Befristung zum Zwecke der Erprobung befasste, war die Erprobung im gegenständlichen Fall (OGH 22. 5. 2024, 8 ObA 18/24s) schon vorgesehen. Der OGH beschäftigte sich in der gegenständlichen Entscheidung mit neuen Fragen: Einerseits stellt der OGH klar, ob sich aus der Erprobung die Absicht auf ein unbefristetes Dienstverhältnis ableiten lässt, und erläutert andererseits, ob eine (direkte) Diskriminierung vorliegt, wenn das befristete Dienstverhältnis einer Schwangeren nicht verlängert und somit nicht zu einem unbefristeten Dienstverhältnis wird.