Die Zwischenschaltung einer Gesellschaft kann trotzdem dazu führen, dass der Inhaber dieser Gesellschaft Dienstnehmer des Auftraggebers ist. Ergibt der wahre wirtschaftliche Gehalt iSd § 539a ASVG, dass die Gesellschaft keine eigenen Betriebsmittel besitzt und sie kein Unternehmerwagnis trifft, ist sie nicht Dienstgeber iSd § 35 ASVG. Die gewählte rechtliche Konstruktion ist bedeutungslos. Es liegt eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Gestaltungsmöglichkeiten vor, weil der einzige erkennbare Grund die Umgehung des ASVG ist (VwGH 24. 4. 2023, Ra 2023/08/0054).

