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Kein Dienstverhältnis bei direkter Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnsteuer

RechtsprechungSteuerrechtMonika LLM KuneschPV-Info 2023, 23 - 24 Heft 9 v. 10.9.2023

Nur eine mit Haftungsbescheid gemäß § 82 EStG gegenüber dem Arbeitgeber festgestellte Lohnsteuerpflicht führt zu einer Versicherungspflicht als echter Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG. Wird der Arbeitnehmer nach § 83 Abs 3 EStG direkt für Lohnsteuer in Anspruch genommen, so löst dies keine Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 2 ASVG aus (VwGH 14. 4. 2023, Ra 2020/08/0099).

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