Nur eine mit Haftungsbescheid gemäß § 82 EStG gegenüber dem Arbeitgeber festgestellte Lohnsteuerpflicht führt zu einer Versicherungspflicht als echter Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG. Wird der Arbeitnehmer nach § 83 Abs 3 EStG direkt für Lohnsteuer in Anspruch genommen, so löst dies keine Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 2 ASVG aus (VwGH 14. 4. 2023, Ra 2020/08/0099).

