Der Tenor aus innerstaatlicher Sicht, dass Bezüge aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung steuerfrei seien, ist im internationalen Kontext differenziert zu beurteilen. Wichtig ist, zu klären, ob eine Vergleichbarkeit zum inländischen Arbeitslosengeld besteht. Mit der Schweiz ist dies nicht der Fall, wie dies das BFG (28. 2. 2023, RV/1100279/2020) entschied.

