Bislang wurde das Bestehen eines Vergütungsanspruches nach dem EpiG verneint, wenn eine ausländische Behörde Quarantänemaßnahmen über einen im Inland arbeitenden Arbeitnehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland verhängte. Der EuGH erachtete diese Vorgangsweise aber als Verstoß gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit und somit unionsrechtswidrig (EuGH 16. 6. 2023, Fontana, C-411/22).

