In der Entscheidung des BFG vom 10. 1. 2023, RV/2100615/2022, ging es um den Vorsteuerabzug aus Reisekosten. Im Kern ging es um die Frage, ob der Vorsteuerabzug aus den einkommensteuerrechtlichen Pauschalbeträgen auch dann zusteht, wenn zwar eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, tatsächlich aber keine Besteuerung erfolgt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

