jetzt hat sich schlussendlich doch noch etwas bewegt in Sachen grenzüberschreitendes Homeoffice, und Arbeitgeber können aus dem Ausland pendelnden Arbeitnehmern nunmehr ungefähr zwei Homeoffice-Tage gewähren, ohne sich im Wohnstaat der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung registrieren zu müssen.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

