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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

EditorialSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2023, 1 Heft 7 v. 10.7.2023

jetzt hat sich schlussendlich doch noch etwas bewegt in Sachen grenzüberschreitendes Homeoffice, und Arbeitgeber können aus dem Ausland pendelnden Arbeitnehmern nunmehr ungefähr zwei Homeoffice-Tage gewähren, ohne sich im Wohnstaat der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung registrieren zu müssen.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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