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Aktuelles aus der Personalverrechnung

Kurz notiertSteuerrechtPV-Info 2023, 1 Heft 7 v. 10.7.2023

Mit Wirkung ab 21. 6. 2023 wurde der Basiszinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 3,38 % erhöht. Das BMF hat daher mit Wirkung ab 21. 6. 2023 (Erlass des BMF vom 16. 6. 2023, 2023-0.433.685, BMF-AV 2023/72) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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