Mit Wirkung ab 21. 6. 2023 wurde der Basiszinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 3,38 % erhöht. Das BMF hat daher mit Wirkung ab 21. 6. 2023 (Erlass des BMF vom 16. 6. 2023, 2023-0.433.685, BMF-AV 2023/72) die Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen neu festgesetzt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

