Bei Doppelwohnsitzen im In- und Ausland bedarf es weiterer Sachverhaltsermittlungen, um die Steuerpflicht im jeweiligen Staat festzustellen. Eine Lebensgemeinschaft ist ein taugliches Merkmal, um diese Feststellung tätigen zu können. In Drei-Länder-Verhältnissen ist zudem darauf zu achten, dass Steuern in jenem Staat geleistet werden, auf den das jeweilige DBA anzuwenden ist, um angerechnet werden zu können, wie das BFG (12. 12. 2022, RV/110041/2019) bestätigte.

