Beamten stehen bei Auslandseinsätzen Auslandsverwendungszulagen zu. Vor dem BFG (1. 2. 2023, RV/7102389/2021) war strittig, ob neben den erhaltenen Auslandszulagen Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

