Kommt es im Rahmen von mehrfachen Beschäftigungen aufgrund der Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage zur (nachträglichen) Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, kann dies bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung im internationalen Kontext zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Im gegenständlichen Judikat stellt das BFG unmissverständlich klar, dass die „Veranlassung“ der Rückzahlung immer in einer Gesamtbetrachtung sämtlicher Dienstverhältnisse zu sehen ist (BFG 7. 11. 2022, RV/7103049/2022).

