In einer jüngst ergangenen Entscheidung geht der OGH erneut auf die Frage ein, unter welchen Bedingungen eine dem Unfallversicherungsschutz unterliegende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vorliegt, und bekräftigt somit die bestehende höchstgerichtliche Rechtsprechung. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei einer Veranstaltung um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt und ein Unfall infolgedessen als Dienstunfall iSd § 2 iVm § 3 Abs 1 Z 5 OÖ Gemeinde-Unfallfürsorgegesetzes (GUFG) zu qualifizieren ist, ist eine Abwägung anhand verschiedener Kriterien durchzuführen. Liegen nicht alle Kriterien vor, bewirkt dies noch keinen Versicherungsausschluss (OGH 21. 11. 2022, 8 ObA 83/22x).

