Für die Beurteilung, ob eine Kündigung als sozialwidrig anzusehen ist, spielt der Zeitpunkt, zu dem diese Beurteilung durchzuführen ist (Konkretisierungszeitpunkt), eine wesentliche Rolle. Wie der maßgebliche Zeitpunkt zu ermitteln ist, wurde nunmehr vom OGH präzisiert (OGH 24. 1. 2023, 9 ObA 131/22p).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

