vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerruf einer Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitgeber

RechtsprechungSteuerrechtThomas RauchPV-Info 2023, 19 - 20 Heft 5 v. 10.5.2023

Eine Urlaubsvereinbarung ist grundsätzlich für beide Teile bindend. Der Arbeitgeber kann einseitig von einer Urlaubsvereinbarung nur aus besonders schwerwiegenden Gründen zurücktreten. Aus der Abberufung einer Geschäftsführerin sowie der Aufforderung zur Übergabe von Geschäftsunterlagen kann ein Widerruf einer zuvor abgeschlossenen Urlaubsvereinbarung nicht abgeleitet werden (OGH 28. 9. 2022, 9 ObA 98/22k).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!