In den letzten Jahren wurden viele Artikel der ÖGK veröffentlicht, wonach eine Urlaubsersatzleistung keine Vollversicherung auslösen kann, sofern das übrige Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Ein aktuelles Erkenntnis des VwGH (20. 12. 2022, Ra 2021/08/0127) rüttelt allerdings kräftig an der Verwaltungspraxis, wonach sich die Geringfügigkeitsgrenze ausschließlich nach dem laufenden Bezug richten soll und ein geringfügiges Dienstverhältnis auch im Falle der Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung geringfügig bleibt. Der Artikel beschäftigt sich neben der aktuellen Rechtsprechung auch mit den nachträglichen Folgen des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze wegen mehrfacher geringfügiger Beschäftigungen aus Sicht des Dienstnehmers und einem aktuellen VfGH-Erkenntnis (6. 3. 2023, G 296/2022), welches konkrete Auswirkungen auf die Berechnung der nachträglichen Beitragsvorschreibung der ÖGK haben wird.

