Zahlungen, die im Zuge der Beendigung von Dienstverhältnissen geleistet werden („beendigungskausale Zahlungen“), führen in der Abrechnungspraxis immer wieder zu Schwierigkeiten, insbesondere, wenn diese (auch) Zeiträume einer Auslandstätigkeit betreffen. Im gegenständlichen Judikat wurden derartige Zahlungen steuerrechtlich durchleuchtet, zum einen, was die kausale Zurechnung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) betrifft, zum anderen auch hinsichtlich der Anwendung von nationalen Befreiungsvorschriften (BFG 19. 12. 2022, RV/7103144/2014).

