wieder einmal wird in dieser Ausgabe der PV-Info das Thema Bezugsumwandlung oder Bezugsverzicht iZm (E-)Bikes und E-Autos behandelt. PV-Info hat Ihnen bereits viele mögliche Formen der Umsetzung dieses Sachverhalts vorgestellt. So in der PV-Info 10/2022 die Variante, wonach eine Bezugsumwandlung im Sinne eines bloß (vorübergehenden) Verzichts auf einen Teil des (überkollektivvertraglichen) Bruttobezugs steuerrechtlich möglich wäre, sozialversicherungsrechtlich aber nicht, was ein (wie sich in manchen Diskussionen zeigt, gar nicht so unerwünschtes) Auseinanderdriften der Bemessungs- bzw Beitragsgrundlage zu Lohnsteuer und Sozialversicherung bedeutet hätte.

