Diplomaten genießen völkerrechtlich eingeräumte Privilegien, die aufgrund der Wiener Diplomatenkonvention (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl 1966/66 idgF) gewährt werden. Eine Begünstigung davon ist die grundsätzliche Ausnahme von Personensteuern im Empfangsstaat. An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die Tätigkeit der Ehegattin eines Diplomaten in Österreich für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich ebenso begünstigt ist (EAS 3441 vom 29. 11. 2022).

