Mit BGBl I 2022/214, ausgegeben am 29. 12. 2022, wurde als Schutzmaßnahme für das Pflegepersonal eine Entlastungswoche eingeführt. Dieser Entlastungswoche kommt die Funktion einer zusätzlichen Urlaubswoche zu. Die Details der neuen Regelung sind im Einzelnen nicht unkompliziert ausgestaltet.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

