Es bleibt kompliziert. Wirklich vorhersehbar sind Entscheidungen zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nach wie vor nicht. Bei Eltern, die in der Schweiz beschäftigt sind, scheint der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld eher aussichtslos. Bei Beschäftigung beider Elternteile in der Schweiz hat der OGH diesen Anspruch schon bisher verneint (OGH 26. 5. 2020, 10 ObS 135/19d). Nunmehr gilt dies auch dann, wenn ein Elternteil in Österreich erwerbstätig ist. Entscheidend dafür ist, dass es in der Schweiz keine dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Leistung gibt (OGH 22. 11. 2022, 10 ObS 133/22i).

