Bei Kündigung durch den Arbeitgeber steht nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (im Folgenden: SWÖ-KV) der Urlaubszuschuss nur aliquot zu, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits feststeht (OGH 28. 9. 2022, 9 ObA 65/22g).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

