vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Einbezug einer im letzten Jahr nicht mehr zustehenden Erfolgsprämie in die Abfertigung alt

RechtsprechungSteuerrechtThomas RauchPV-Info 2023, 18 - 19 Heft 3 v. 10.3.2023

Wenn eine leistungsabhängige Erfolgsprämie für zehn Jahre ausbezahlt wird, aber während der Freizeitphase eines Blockmodells der Altersteilzeit im letzten Jahr vor der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zusteht, so ist sie auch dann nicht in die Abfertigung alt einzuberechnen, wenn sie im letzten Jahr des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wurde. Aus den Regelungen des § 27 AlVG zur Altersteilzeit kann nichts Gegenteiliges abgeleitet werden, weil diese Bestimmung lediglich die Voraussetzungen zur arbeitsmarktpolitischen Förderung (Altersteilzeitgeld) regelt. Die Einrechnung einer Erfolgsprämie in die Abfertigung alt kann daher nicht auf § 27 AlVG gestützt werden (OGH 19. 12. 2022, 9 ObA 125/22f).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!