Bereits durch die Änderungen der SachbezugswerteVO in der jüngeren Vergangenheit wurde die Zurverfügungstellung von emissionsfreien Fahrzeugen von der Besteuerung freigestellt. Im Zuge der Ökologisierung des Steuerrechts sieht ergänzend dazu eine weitere Änderung der SachbezugswerteVO (BGBl II 2022/504, ausgegeben am 30. 12. 2022) vor, die Kosten für das Aufladen emissionsfreier Fahrzeuge und die Anschaffung von Ladeeinrichtungen ab 1. 1. 2023 sachbezugsbefreit zu begünstigen. Weiters erfolgt eine Klarstellung betreffend Gehaltsumwandlungen.

