Die Gesetzgebung im Jahr 2022 hat für Pendler einige (vorübergehende) Verbesserungen gebracht. So wurden mit einer Änderung des EStG (BGBl I 2022/63, ausgegeben am 13. 5. 2022) bereits mit Wirkung von Mai 2022 bis inklusive Juni 2023 das Pendlerpauschale um 50 % erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Von diesen Erhöhungen können ab dem Jahr 2023 auch Arbeitnehmer, die für die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen und das Öffi-Ticket vom Arbeitgeber (teilweise) ersetzt erhalten, in vollem Umfang profitieren. Dies wird durch eine Änderung im AbgÄG 2022, BGBl I 2022/108, ausgegeben am 19. 7. 2022, möglich.

