Erbringen die (mittelbar) an einer GmbH beteiligten Gesellschafter an die GmbH Leistungen, und wird zur Abrechnung dieser Leistungen eine Personengesellschaft zwischengeschaltet, an der dieselben leistungserbringenden natürlichen Personen als Gesellschafter beteiligt sind, stellt sich die Frage, ob die Einkünfte steuerlich der zwischengeschalteten Personengesellschaft oder den dahinter stehenden natürlichen Personen zuzurechnen sind.

