Die Rechtsprechung zum Ausbildungskostenrückersatz ist mittlerweile recht umfangreich. Dementsprechend unübersichtlich sind die Voraussetzungen, unter welchen der Arbeitgeber einen solchen Ersatz vom Arbeitnehmer fordern kann. Da dabei etliche Komponenten zu beachten sind, soll anlässlich zwei weiterer jüngerer Entscheidungen des OGH (21. 4. 2023, 8 ObA 22/23b; 28. 6. 2023, 9 ObA 48/23h) ein Überblick über die einschlägige Rechtslage gegeben werden.

