Die vermehrte Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice führt dazu, dass sich die Gerichte in letzter Zeit vermehrt mit besonderen Fragen dazu beschäftigen müssen. Interessant ist eine Entscheidung des EuGH (16. 2. 2023, IEF Service, C-710/21), die der OGH diesem vorgelegt hat (OGH 29. 3. 2023, 8 ObS 1/23i).

