Mütter, die in Liechtenstein beschäftigt sind und in Österreich wohnen, können kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Österreich beziehen. Eine Umkehr der vorrangigen Zuständigkeit des Beschäftigungsstaates zu Gunsten des Wohnsitzstaates scheitert mangels Zusammentreffens vergleichbarer Leistungen. Die Familienleistungen Liechtensteins entsprechen im Wesentlichen weder in Funktion noch in Struktur dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld (OGH 25. 4. 2023, 10 ObS 12/23x).

