Laut Lohnkontenverordnung ist vorgesehen, dass Homeoffice-Tage vom Arbeitgeber mittels Lohnzettels an das Finanzamt zu melden sind. Verabsäumt der Arbeitgeber dies, so kann das bei der Steuerveranlagung des Arbeitnehmers zu Problemen führen, weil von der Höhe der Homeoffice-Tage abhängige Werbungskosten nicht (automatisch) Berücksichtigung finden. Ob es möglich ist, dass dennoch von der Anzahl der Homeoffice-Tage abhängige Werbungskosten berücksichtigt werden können, hatte das BFG (17. 1. 2023, RV/7100074/2023) zu klären.

