Im Steuerrecht gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit grundsätzlich das Zuflussprinzip. Daraus gibt es grundsätzlich kein Entkommen, selbst wenn sich daraus ein steuerrechtlicher Supergau ergibt. Der Sachverhaltsverlauf zeigt den verzweifelten Versuch eines Steuerpflichtigen, einen erheblichen Steuernachteil abzuwenden. Der VwGH (17. 11. 2022, Ra 2020/15/0079) lässt einen möglichen Ausweg offen, nämlich das Nachsichtsansuchen gemäß § 236 BAO. Das BFG gestand im fortgesetzten Verfahren die Nachsicht zu (BFG 26. 6. 2023, RV/5100753/2022), womit nach vielen Jahren ein steuerrechtlicher Supergau abgewendet werden konnte.

