Beim Bezug von Arbeitslosengeld besteht ab Vollendung des 45. Lebensjahres ein Bemessungsgrundlagenschutz. Obwohl auch der Anspruch auf Weiterbildungsgeld im AlVG geregelt ist, kommt dieser Bemessungsgrundlagenschutz für das Weiterbildungsgeld nicht zum Tragen (VwGH 13. 6. 2023, Ra 2020/08/0128).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

