Die Einbeziehung freier Dienstnehmer in den Geltungsbereich des AlVG wirft die Frage auf, welche Leistungen für diesen Personenkreis in Betracht kommen. Nicht in jedem Fall ist es nämlich bei Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses möglich, die für die betreffende Leistung erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen zu können.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

