Der VwGH (21. 6. 2023, Ro 2021/15/0036) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Umständen Rufbereitschaften, die sich in Summe mit den Normaldiensten über einen Tag erstrecken, Einfluss auf die Grenzgängereigenschaft haben. Der vorliegende Fall bezieht sich auf das DBA Deutschland, scheint aber für alle Grenzgängerregelungen von Relevanz zu sein.

