In Umsetzung der EuGH-Entscheidung vom 16. 6. 2022, Kommission/Österreich, C-328/20, wurde der Modus für die Rückgängigmachung der Indexierung von Familienleistungen seit dem Jahr 2019 vom Gesetzgeber nunmehr wie folgt festgelegt (BGBl I 2022/135, ausgegeben am 28. 7. 2022):
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

