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Änderung des Kollektivvertrags für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 11. 2022

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2022, 5 - 6 Heft 9 v. 5.9.2022

Bei der Kollektivvertragsrunde 2021 wurde ua eine Sozialpartner-Arbeitsgruppe eingesetzt, die zur Aufgabe hatte, eine Pauschalierungsmöglichkeit für Zulagen zu erarbeiten. Die Neuregelung wird ab 1. 11. 2022 in Form einer Ergänzung zum Kollektivvertrag rechtswirksam.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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