Sind Ordinationshilfen in einer Arztpraxis ausschließlich mit Aufgaben betraut, die mit einer permanenten Infektionsgefahr verbunden sind, sind der Höhe nach angemessene Gefahrenzulagen iSd § 68 Abs 5 EStG steuerfrei, selbst wenn über die Tätigkeit keine detaillierten Aufzeichnungen geführt werden (BFG 11. 1. 2022, RV/7102510/2021).

