Bisher ging der OGH davon aus, dass für den Bezug von Familienzeitbonus alle Anspruchsvoraussetzungen während des gesamten Bezugszeitraums vorliegen müssen. Bei Fehlen auch nur einer Anspruchsvoraussetzung an einzelnen Tagen verloren Väter somit den gesamten Anspruch. Vor allem das kurzzeitige Fehlen der gemeinsamen hauptwohnsitzlichen Meldung führte bisher oft zum gänzlichen Anspruchsverlust. Von diesem Alles-oder-nichts-Prinzip ist der OGH erstmals abgewichen und sprach den Familienzeitbonus für jene Tage zu, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren (OGH 29. 3. 2022, 10 ObS 161/21f).

