Ob Lunchpakete, die vom Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, die außerhalb des Unternehmenssitzes verzehrt werden, einen steuerpflichtigen Sachbezug darstellen, hatte das BFG (12. 10. 2021, RV/2101364/2019) zu entscheiden. Zentral wurde die Frage behandelt, was im steuerrechtlichen Sinne einen Arbeitsort darstellt.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

