Bei Kündigung durch den Arbeitgeber steht nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter der Elektro- und Elektronikindustrie (im Folgenden: KVArbEEI) der Urlaubszuschuss für das gesamte Kalenderjahr auch dann zu, wenn im Fälligkeitszeitpunkt bereits feststeht, dass das Arbeitsverhältnis mit 31. 7. endet (OGH 14. 9. 2021, 8 ObA 44/21k).
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

