Die Berechnung des Altersteilzeitgeldes wurde vom AMS gemeinsam mit dem BMA unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur kürzlich zusammengefasst. Nunmehr hat sich dabei eine Änderung ergeben. So werden Überstundenvergütungen in pauschalierter Form der Einzelvergütung gleichgestellt und bei der Berechnung des Unterwertes für den Lohnausgleich ebenfalls nicht berücksichtigt.

