Ein Abgabenänderungsgesetz 2022 mit folgenden Inhalten ist wieder auf dem Weg (Ministerialentwurf vom 16. 5. 2022):
Gesetzliche Klarstellung, dass ein Arbeitnehmer pro Jahr nicht mehr als 3.000 € an steuerfreier Mitarbeitergewinnbeteiligung erhalten kann.
Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

